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Herzinfarkt bei der Familienfeier - Firma tot!

Herzinfarkt bei der Familienfeier - Firma tot!

Ich habe den Betreff meines heutigen Newsletters extra im Stil der BILD-Zeitung gehalten. Um dich als Leser auf ein heißes Thema aufmerksam zu machen.

Eine Frage, die ich in meiner Arbeit immer wieder stelle, lautet:

„Was würde mit deiner Firma geschehen, wenn du heute tödlich verunglücken würdest? Und was würde mit deiner Familie passieren, wenn du nicht mehr da bist?“

Meistens wirkt mein Gegenüber dann betroffen, denn er bemerkt, dass er hier noch nicht alle Hausaufgaben erledigt hat.

Dieses Thema wird viel zu oft totgeschwiegen, verdrängt oder auf die lange Bank geschoben. Und nur ganz selten hängt jemand dem Unternehmer damit in den Ohren, ob diese wichtige Unternehmer-Aufgabe bereits erledigt ist, beziehungsweise auf der Agenda steht.

Und leider kann es dann plötzlich zu spät sein…

Die Geschichte eines Kleinbus-Unternehmens zeigt die Notwendigkeit auf, diese Aufgabe auf Priorität Nr. 1 zu setzen.

Während einer Familienfeier ist ein Kleinunternehmer wie aus dem Nichts zusammengebrochen und ins Koma gefallen.

Alle Handlungen lagen in seinen Händen: Zahlungsverkehr, das laufende operative Geschäft sowie die Koordination innerhalb und außerhalb des Betriebes. Es gab weder Vollmachten noch Prokura oder Arbeitsbeschreibungen, die jemand anderem ermöglicht hätten, hier einzugreifen bzw. nahtlos anzusetzen.

Das Schlimmste war, dass keiner nur einen einzigen Euro an einen Lieferanten überweisen konnte. Die Ehefrau konnte zusehen, wie die Firma innerhalb von 4 Wochen in die Insolvenz lief, da sie den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Zwei Wochen später starb ihr Mann.

Ich halte es für eine absolute Pflicht eines jeden Unternehmers und Solopreneurs für eine Folgeregelung zu sorgen, durch:

  • die Festlegung von Vertretungen im Tagesgeschäft
  • einen Plan B für alles andere sowie
  • die Erteilung von Vollmachten.

Übrigens, für alle, die minderjährige Kinder haben, kann in der Erbfolge ein Kind aktiv als Gesellschafter eintreten. Die Konsequenz ist, dass jede Entscheidung mit fremden Dritten gefällt werden muss.

Auch hier gilt es, die Firma handlungsfähig zu halten und jetzt schon vorzusorgen, wie die Erbfolge bzw. Folgeregelung sein soll.

Diese Folgeregelung ist ein Teil meiner Arbeit mit Unternehmern. In jedem Betrieb, den ich bisher betreut hatte, war diese nicht Priorität Nr. 1 gewesen. Manchmal sind es nur kleinste Schritte, die es dazu braucht. Wie ein Anruf beim Notar.

Wenn du den Weg zum Unternehmer gehen und dich vom Tagesgeschäft (in Teilen) lösen willst, dann melde dich bitte bei mir. Wir können gemeinsam diese Schritte durchgehen, so dass du innerlich ruhig und völlig entspannt deinen unternehmerischen Aufgaben folgen kannst.

Im Notfall kann deine Firma dann barrierefrei weiterlaufen und deine Familie ernähren. Buche gleich hier einen Termin bei mir.

Mach Dich Frei!


Dein Dirk


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Dirk Halfar

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